Masturbationshilfe-Anleitung vor Gericht
Mai 3, 2010 by Andre
Filed under News, Sexspielzeuge
Vorschriften gibt es in allen Bereichen. Sexspielzeug macht da keine Ausnahme. Weil sich der Besitzer eines kanadischen Erotikvertriebs nicht an die Regeln hielt, muss er jetzt 499 Dollar Strafe zahlen. Dabei ging es lediglich um die Gebrauchsanweisung für eines der Produkte. Auf der Verpackung wurde nur in Englisch, nicht aber in Französisch erklärt, wie es benutzt werden muss respektive benutzt werden sollte.
„Sleeve Super Stretch“ nennt sich der Artikel, dessen Kartonage dem Aufsichtsrat der französischen Sprache in Quebec bitter aufstieß. Das wichtigste Argument: Es handele sich um ein Produkt für Männer. Sechs Jahre lang kämpfte der Rat für eine zumindest zweisprachige „Betriebsanleitung“ und bekam vor Gericht schließlich Recht. Die Sicherheit des Produktes müsse gewährleistet sein, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter hielten 499 Dollar Strafe für angemessen, die der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten zahlen muss.
Beim Blick auf den „Sleeve Super Stretch“ stellt sich allerdings die Frage, wo Gefahren drohen könnten. Das gilt für sämtliche Sexspielzeuge mit dieser Bezeichnung. Es gibt zum einen Dildos aus weichem Silikon, die unter dem Namen angeboten werden. Da sich das Urteil aber auf Spielzeug für große Jungs bezieht, handelt es sich beim Corpus Delicti um eine Masturbationshilfe, ebenfalls aus Silikon. Sehr viel Phantasie oder Fachwissen bedarf es nicht, um herauszufinden, was man(n) alles damit anfangen kann. Die englische Anleitung spricht von einem bleistiftgroßen Loch, in das „er“ hinein muss – mit Hilfe von viel Gleitgel.
